Sie möchten Führung im Unternehmen neu denken?
Ihre Kultur bewusst gestalten?
Ihre Vertriebsmannschaft strategisch aufstellen?
Dann lassen Sie uns reden.
Persönlich. Klar. Vertraulich.
Die allgemeinen AGB gelten auch und insbesondere für die Dienstleistungen.
1.1. ROCH Coaching · Training – Jennifer Roch (im Folgenden bezeichnet als „ROCH Coaching · Training“) erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und offene Seminare, Veranstaltungen für Gruppen und Teams und Unternehmensentwicklung, in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).
1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind alle Personen und Gruppen, die bei voller geistiger Gesundheit sind. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von ROCH Coaching · Training. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.
1.3. ROCH Coaching · Training erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. ROCH Coaching · Training ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coaches“) zu erbringen.
1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von ROCH Coaching · Training und seine vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten ROCH Coaching · Training auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eigene Auftraggeber-AGB für den Einkauf werden hier nicht anerkannt. Es gelten in der Geschäftsbeziehung nur die AGB von ROCH Coaching · Training, die bei Auftragsannahme anerkannt worden sind.
2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.
2.2. Der Auftraggeber ist an seine Anfrage / Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage / Anmeldung bei ROCH Coaching · Training gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot / keine Anmeldebestätigung durch ROCH Coaching · Training per Post, Telefax oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage / Anmeldung.
2.3. Anfragen für Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.4. Anmeldungen für Trainings und offene Seminare erfolgen durch das Ausfüllen und übersenden der durch ROCH Coaching · Training vorgegebenen Anmeldeformulare oder etwaiger Online-Funktionen auf der ROCH Coaching · Training-Homepage (https://www.roch-coaching.de) und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Alle Anmeldungen müssen per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag für Trainings und offene Seminare wird durch eine Anmeldebestätigung von ROCH Coaching · Training per Post, Telefax oder E-Mail oder Unterzeichnung eines ausgefüllten Coachingvertrages durch den Auftraggeber (verbindliches Vertragsangebot) und Gegenzeichnung durch ROCH Coaching · Training (Vertragsannahme) geschlossen (Buchung). Die Bestätigung durch ROCH Coaching · Training steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht wird. Auf einen Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des Vertrags kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.5. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. mit der bedingten Teilnahmebestätigung oder Unterzeichnung des Coachingvertrages erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.
2.6 Der Teilnehmende bestätigt, dass er keine Mitgliedschaft in einer Sekte, bei Scientology oder das Vorliegen einer schweren psychischen Störung oder Verhaltensstörungen (ICD-10) hat.
2.7. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch ROCH Coaching · Training schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und Trainings ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.
3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von ROCH Coaching · Training bzw. der/die jeweils durchführende/n Coach/es beauftragt.
3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Trainings und offenen Seminaren ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Trainingsbausteinen, Seminarbeschreibungen, Angeboten bzw. Curricula.
3.4. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei ROCH Coaching · Training. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.
3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist ROCH Coaching · Training verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt ROCH Coaching · Training / der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. ROCH Coaching · Training / der Coach kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. ROCH Coaching · Training / der Coach können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. ROCH Coaching · Training / der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber / Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht ein Minderungsrecht des Auftraggebers / Teilnehmers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
3.6. ROCH Coaching · Training / der Coach werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch ROCH Coaching · Training / den Coach allein nicht gegeben werden.
4.1. Bei Coaching, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von acht Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto von Jennifer Roch zu entrichten.
4.1.2. Bei Zahlungsverzug werden pro Tag 9% Verzugszinsen über dem Basiszins sowie eine Aufwandspauschale i.H.v. 5€ fällig.
4.1.3. Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen einer definierten Frist (z.B. innerhalb eines Jahres). Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.1.4. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).
4.1.5. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Geschäftsadresse von ROCH Coaching · Training) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Coaches entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in 70 Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.
4.1.6. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.
4.1.7. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von ROCH Coaching · Training / vom Coach erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und –konditionen erbracht.
4.1.8. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.
4.1.9. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.
4.1.10. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen:
4.2.1. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung spätestens bis zum Beginn der ersten Veranstaltung auf das Konto von Jennifer Roch zu entrichten.
4.2.2. Ratenzahlung oder abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Verrechnung von Provisionen) können nach Absprache vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ROCH Coaching · Training. Der Zahlungsmodus geht zusätzlich aus der gestellten Rechnung hervor.
4.2.3. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren besteht auch dann, wenn die Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.
4.2.4. Die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Unterkunft und Verpflegung hat der Auftraggeber / Teilnehmer selbst zu tragen.
4.2.5. Die Kosten für die Nutzung und etwaige Anmietung von Räumen und technischen Geräten übernimmt ROCH Coaching · Training.
4.3. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
4.4. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. ROCH Coaching · Training ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.
4.5. Während des Zahlungsverzuges ist ROCH Coaching · Training berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
5.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen:
5.2.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn des Seminar- bzw. Lehrgangsbeginns jederzeit möglich.
5.2.2. Für die professionelle sowie ethisch und menschlich akzeptable Behandlung eines Interessenten und seines Bildungsanliegens entsteht vor Seminar-/ Lehrgangsbeginn ein erheblicher Aufwand insbesondere für Information, individuelle Bedarfsanalyse und Bildungsberatung, Abstimmung mit Auftraggebern oder Behörden sowie Koordinations- und Planungsaktivitäten. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 285 Euro erhoben
5.2.3. Bei späterem Rücktritt kann die volle zu entrichtende Gebühr erhoben werden, insbesondere wenn kein alternativer Auftraggeber / Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.
5.3. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von ROCH Coaching · Training zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist ROCH Coaching · Training zur Durchführung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.
5.4. Kann ROCH Coaching ● Training / ein Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist ROCH Coaching · Training verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen ROCH Coaching · Training sind nur gemäß der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von ROCH Coaching · Training nicht gestattet.
6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei ROCH Coaching ● Training. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von ROCH Coaching · Training zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.
6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
7.1. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Nähere Verwendungsbereiche können Sie der gesonderten Datenschutzbestimmung entnehmen.
7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von ROCH Coaching · Training genutzt werden können.
8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Beide Vertragsparteien sind von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
8.2. Der Auftraggeber entbindet ROCH Coaching · Training / den Coach von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.
9.1. ROCH Coaching · Training versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Seine Mitarbeiter und Coaches werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.
9.2. ROCH Coaching · Training erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens (zur Durchführung seiner Maßnahmen) ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.
9.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber ROCH Coaching · Training oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen ROCH Coaching · Training zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.
9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist ROCH Coaching · Training bzw. der durchführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt ROCH Coaching · Training / den Coach, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.
9.5. Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ROCH Coaching · Training / der Coach feststellen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.
9.6. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. ROCH Coaching · Training haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.
10.2. Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt ROCH Coaching · Training von der Haftung von Schäden frei, die ROCH Coaching · Training, seine Mitarbeiter oder Coaches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.
10.3. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
10.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen von ROCH Coaching · Training nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.
11.5. Als Gerichtsstand wird Kiel vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.
Die KI-Bedingungen gelten für alle KI-gestützten Produkte.
(1) Diese KI-Bedingungen regeln die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Funktionen künstlicher Intelligenz durch den Kunden, wenn dieser KI-basierte Produkte verwendet, implementiert oder seinen Angestellten Zugang hierzu gewährt.
(2) Diese KI-Bedingungen ergänzen alle produktbezogenen Bestimmungen der Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den übrigen Vertragsinhalten und diesen KI-Bedingungen haben die Bestimmungen dieser KI-Bedingungen Vorrang, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Diese KI-Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht durch Vereinbarung in Textform ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
(4) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie Ihre Unternehmereigenschaft nachweisen (z. B. durch Angabe der USt.-ID oder andere geeignete Nachweise). Die hierfür erforderlichen Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen.
Modul 1: Allgemeine Bestimmungen zu KI-gestützten Diensten
(1) Bei den angebotenen Diensten handelt es sich um KI-gestützte digitale Produkte, die auf Technologien der künstlichen Intelligenz basieren. Alle durch das System generierten Inhalte, Empfehlungen werden automatisiert durch KI erstellt und nicht durch menschliche Experten.
(2) Der Nutzer erkennt an, dass aufgrund der besonderen Eigenheiten von KI-Technologien Folgendes gilt:
(1) Der Zweck der KI-gestützten Produkte besteht darin, einen künstlichen, neutralen Vertriebs-Assistenten zu Weiterbildungs- und Qualifizierungszwecken im Unternehmenskontext bereitzustellen.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:
(2) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung (einschließlich Marketingmaterialien, Blogbeiträge, Social Media, o.ä.) stellen keine verbindliche Beschaffenheitsangabe oder Garantie dar, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.
(3) Wir übernehmen keine Gewähr für:
(1) Wir streben eine hohe Verfügbarkeit der KI-gestützten Dienste an. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Wir behalten uns vor, den Dienst jederzeit zu Wartungs-, Sicherheits- oder Verbesserungszwecken vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und im Voraus angekündigt.
(3) Wir sind berechtigt, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, sofern die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig mitgeteilt.
Modul 2: Nutzungsrechte (universell für alle Geschäftsmodelle)
(1) Unternehmer erhalten ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, räumlich auf den deutschsprachigen Raum beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten geschäftlichen Zweck.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung des KI-Dienstes über die bereitgestellte Schnittstelle. Es beinhaltet insbesondere nicht:
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, das System ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.
(2) Unzulässig ist insbesondere:
(3) Der Nutzer ist für alle Inhalte, die er in das System eingibt, selbst verantwortlich. Er gewährleistet, dass seine Eingaben keine Rechte Dritter verletzen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Eingaben oder Nutzung entstehen.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum System ganz oder teilweise auszusetzen oder zu deaktivieren oder anderweitig einzuschränken, sofern nach billigem Ermessen festgestellt wird, dass eine weitere Nutzung
Eine solche Aussetzung kann erforderlichenfalls ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Der Kunde erkennt an, dass ihm im Zusammenhang mit einer nach dieser Klausel erfolgten Aussetzung keinerlei Entschädigung, Gutschrift oder Rückerstattung zusteht.
(1) Die vom KI-System generierten Ausgaben können vom Nutzer im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts verwendet werden.
(2) Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
(3) Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der KI-generierten Inhalte an Dritte ist untersagt, insbesondere Verkauf, Unterlizenzierung oder öffentliche Bereitstellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.
(4) Wir sind berechtigt, Input und Output ausschließlich zum Betrieb, zur Wartung und zur Bereitstellung der KI-basierten Produkte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen zu verwenden.
(5) Wir erhalten das unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite und gebührenfreie Recht zur Nutzung von Metadaten. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Wartung und Weiterentwicklung der KI-basierten Produkte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen, die Entwicklung neuer Funktionen und Angebote, die Sicherstellung der Systemsicherheit und -integrität sowie die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Zu diesen Zwecken sind wir berechtigt, die Metadaten uneingeschränkt, in allen bekannten und unbekannten Fällen, ohne Beschränkung hinsichtlich Übertragbarkeit, Unterlizensierung, Zeit, Ort oder Nutzungsart und unentgeltlich zu verwenden. Dieses Recht bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen eingeholt wurden, um die Nutzung und Verarbeitung von Input und Output im Einklang mit der Vereinbarung und diesen KI-Bedingungen zu ermöglichen.
(1) Die Nutzung des KI-Assistenten erfolgt ausschließlich auf Abonnement-Basis. Es werden Einzel-Lizenzen und kostengünstigere Mehr-Lizenz-Pakete angeboten. Tarife und Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht auf unserer Website sowie aus der im Bestellprozess ausgewählten Konfiguration.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Ireland). Es gelten zusätzlich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Stripe.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(4) Rechnungen sind mit Vertragsschluss bzw. zum ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Weitergehende Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten, die nachweislich entstanden sind, trägt der Kunde. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Die Lizenzen stehen dem Kunden unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung zur Verfügung. Für den Fall einer im späteren Verlauf festgestellten fehlgeschlagenen Zahlung, Rücklastschrift oder sonstigem Zahlungsausfall sind wir berechtigt, die Bereitstellung zu verweigern und/oder den Zugang bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
(1) Der Vertrag wird als Abonnement geschlossen. Alle Lizenz-Modelle haben eine Laufzeit von einem Monat und sind jeweils zum Ende des laufenden Monats kündbar. Auf eine Mindestlaufzeit über den ersten Monat hinaus wird verzichtet.
(2) Es können sowohl Lizenzen hinzugebucht als auch Lizenzen (im Rahmen von gebuchten Mehr-Lizenz-Paketen) reduziert werden. Bei einer Erhöhung der Lizenzanzahl stehen die geänderten Kontingente ebenfalls unmittelbar zur Verfügung. Die Reduzierung von Lizenzen erfolgt stets zum Ende der vereinbarten Monatslaufzeit und richtet sich nach dem Zufallsprinzip und kann nicht beeinflusst werden, sodass der Kunde bzw. dessen Administrator für die störungsfreie Weiternutzung der noch bestehenden Lizenzen verantwortlich ist.
(1) Der Zugang zum KI-System erfolgt über individuelle Zugangslinks, Zugangscodes oder Anmeldedaten (nachfolgend "Zugangsdaten"). Diese sind streng persönlich und ausschließlich für den registrierten Nutzer bestimmt.
(2) Die Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Zugänglichmachung der Zugangsdaten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zugang kostenpflichtig oder kostenfrei ist und ob die Weitergabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
(3) Als unzulässige Weitergabe gilt insbesondere:
(4) Bei Verstoß gegen das Weitergabeverbot schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR je Weitergabefall. Bei gewerbsmäßiger Weitergabe erhöht sich die Vertragsstrafe auf 5.000,00 EUR. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Bei Verstoß sind wir berechtigt:
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gehen oder Dritten bekannt werden.
Modul 3: Haftung für KI-generierte Inhalte
(1) Der Dienst wird wie beschrieben und durch den Kunden im Rahmen des Testkontingents getestet bereitgestellt. Es wird keine Garantie übernommen für ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.
(2) Alle Ausgaben des Systems stellen Informationen zur Unterstützung dar, jedoch keine verbindlichen Handlungsempfehlungen oder professionellen Beratungsleistungen.
(3) Der Nutzer trifft alle Entscheidungen auf Basis der KI-Ausgaben in eigener Verantwortung. Insbesondere bei folgenden Entscheidungen wird die Konsultation von Fachpersonen dringend empfohlen:
(5) Wir haften nicht für Schäden, die durch das Vertrauen auf KI-generierte Inhalte oder durch auf Basis dieser Inhalte getroffene Entscheidungen entstehen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(6) Der Nutzer ist ausdrücklich verpflichtet, alle vom System bereitgestellten Informationen eigenständig zu prüfen und zu verifizieren, bevor er auf deren Grundlage Entscheidungen trifft oder Handlungen vornimmt.
(1) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Modul 4: Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
(2) Detaillierte Informationen zum datenverarbeitenden Dienstleister finden Sie in unserer Produktbeschreibung.
(3) Der Nutzer weist alle Anwender ausdrücklich darauf hin, keine sensiblen persönlichen Informationen in das System einzugeben, die nicht für dessen Funktionsweise erforderlich sind.
(4) Bei der Eingabe personenbezogener Daten Dritter ist der Nutzer verpflichtet, alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die vorgesehene Nutzung im Einklang mit diesen KI-Bedingungen und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche zum Schutz personenbezogener Daten und zur Regulierung künstlicher Intelligenz, wie der DSGVO und dem AI Act.
(2) Diejenige Partei, die die Anwendungsfälle für die KI-basierten Produkte bestimmt und kontrolliert, trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass diese Nutzung der Produkte rechtmäßig und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht sowie dem vorgesehenen Zweck entspricht. Darüber hinaus ist diese Partei verpflichtet, sämtliche nach anwendbarem Recht erforderlichen Informationspflichten und Offenlegungen gegenüber den Endnutzern vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen.
(3) Der Kunde erkennt an, dass er je nach Umfang der von ihm erbrachten Dienstleistungen unterschiedliche Rollen im Sinne des AI Acts übernehmen kann (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Anbieter“, „Händler“ oder „Betreiber“ im Sinne des AI Act).
(4) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden sowie etwaige Dritte, die mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den KI-basierten Produkten betraut sind, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen, das ihren jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten entspricht. Dies umfasst v.a. die Bereitstellung ausreichender Schulungen und Anweisungen, um die sichere, effektive und rechtskonforme Nutzung der KI-basierten Produkte, einschließlich der Einhaltung der KI-VO und sonstiger anwendbarer Gesetze und Vorschriften, zu gewährleisten.
Sie möchten Führung im Unternehmen neu denken?
Ihre Kultur bewusst gestalten?
Ihre Vertriebsmannschaft strategisch aufstellen?
Dann lassen Sie uns reden.
Persönlich. Klar. Vertraulich.